Verwendung von Stoffmasken, Halstüchern oder Schals ist nicht mehr gestattet.

Der durch die Corona-Pandemie bedingte Lockdown betrifft vielfältige Lebens- und Wirtschaftsbereiche und somit auch den ÖPNV. Um das Infektionsrisiko weiter zu reduzieren, muss laut der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab Montag, dem 25. Januar 2021, im ÖPNV eine medizinische Maske getragen werden. Die Verwendung von textilen oder selbstgenähten Masken, einem Halstuch oder einem Schal ist nicht mehr gestattet.

Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken und Masken des Typs FFP2 und KN95. Solche medizinischen Masken schützen sowohl den Träger der Maske als auch die anderen Fahrgäste. Die Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen. Wer keine medizinische Maske trägt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:

  • Das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
  • Das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler nicht unterwegs sind.
  • Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.
  • Der Verzicht während der Fahrt zu essen und zu trinken.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.avv.de sowie im Landesportal unter https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#0a57cfbb.