SERVICE

Allgemeine Tarifinformationen

Die Rurtalbahn unterliegt den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Zugehörig zum AVV sind die in den Kreisen Düren, Heinsberg, Aachen sowie der Stadt Aachen tätigen Verkehrsunternehmen. Im AVV gelten einheitliche Tarife für alle Bus- und Bahnlinien. Innerhalb der Preisstufen können unterschiedliche Fahrausweisarten erworben werden. Neben den Einzelfahrscheinen stehen unterschiedliche Fahrausweisarten innerhalb der einzelnen Preisstufen wie bspw. rabattierte Mehrfahrtenkarten, Tages-, Wochen oder Monatskarten zur Verfügung. Detaillierte Informationen können Sie den Tarifinformationen des AVV, der Fahrplanauskunft auf dieser Seite oder der Naveo App entnehmen.

 

Naveo App auf dem Smartphone

Mit der Naveo App können Sie einfach und bequem Ihre persönliche Route planen. Die App des Aachener Verkehrsverbundes bietet neben einer multimodalen Fahrplanauskunft ein Echtzeitrouting, eine persönliche Alarmfunktion und eine Live-Map, in der Sie die Linien der Rurtalbahn per Live-Karte verfolgen können. Zudem bietet Ihnen die App Baustelleninformationen und genaue Angaben zu Bahn- und Bussteigen.

 

Mobilitätsgarantie

Mit der Mobilitätsgarantie haben Sie Anspruch auf Ausgleich bei Verspätungen von Bus oder Bahn. Die Mobilitätsgarantie findet in allen neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarifen sowie im NRW-Tarif Anwendung – und das unabhängig davon, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Mehr Informationen zur Mobilitätsgarantie finden Sie bei mobil.nrw.

Gültigkeit von DB Fahrausweisen auf Linien der Rurtalbahn

Auf den Linien der Rurtalbahn gelten grundsätzlich sämtliche DB Fahrausweise, die an den Ticketschaltern der Deutschen Bahn vertrieben werden. Die Bahncard 100 ist im gesamten Streckennetz der Rurtalbahn gültig.

Bei der Ausgabe und Verwendung von DB-Tickets im Rahmen von Sonderaktionen sowie -rabatten hat sich der Fahrgast im Vorfeld der Fahrt über die Gültigkeit des jeweiligen Tickets bei der Rurtalbahn zu informieren.

Fahrradmitnahme und Barrierefreiheit

Die Rurtalbahn ist seit 1993 in Rahmen eines harmonisierten Konzeptes barrierefrei ausgestaltet. Bei der Beschaffung der Fahrzeuge wurde ein Augenmerk auf die modifizierte und bestehende Infrastruktur gelegt.

In der Rurtalbahn ist die Mitnahme von Fahrrädern, im Rahmen der in den Fahrzeugen gegebenen Kapazitäten, ganztägig möglich. In jedem Fahrzeug stehen 5 Fahrradstellplätze zur Verfügung. Gruppen ab 5 Personen, die eine Fahrradmitnahme wünschen, müssen sich mindestens 3 Tage vorher im iPunkt anmelden.

Je Fahrrad ist entfernungsunabhängig ein Fahrrad-Ticket zu lösen. Fahrrad-Tickets sind an den Automaten an den Haltepunkten erhältlich. Die Rurtalbahn verweist an dieser Stelle auf die NRW-weit gültigen Beförderungsbedingungen im Nahverkehr.

Haltestellenlagepläne

RB21 (Süd) Düren - Heimbach

RB21 (Nord) Düren - Linnich

RB28 (Bördebahn) Düren - Euskirchen

Kundendialog

Anregung & Kritik

Sie haben Anregungen, Lob oder Kritik zum Verkehr der Rurtalbahn?

Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!

Fundsachen & Beförderungsbedingungen

Die zentrale Servicestelle hierfür ist der iPUNKT in Düren.

Adresse: Markt 6, 52349 Düren
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 09.00 bis 14.00 Uhr.
Telefon: 02421 25 25 25
E-Mail: ipunkt@rurtalbus.de

Fundsachen:
Sollten Sie etwas verloren haben, bitten wir Sie, uns folgende Informationen mitzuteilen:

  • Was haben Sie verloren?
  • Wann haben Sie es verloren (Datum und Uhrzeit)?
  • Wo haben Sie es verloren (Zug oder Haltestelle)?
  • In welcher Rurtalbahn-Linie bzw. an welcher Haltestelle haben Sie es verloren?

Wir versuchen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.

Informationen zu den Beförderungsbedingungen in NRW finden Sie hier.

Fahrgastbeirat

Der Fahrgastbeirat Düren wurde auf Beschluss des Kreistages im Sommer 2011 gegründet und er tagt mindestens viermal im Jahr.  Die zentrale Aufgabe des Fahrgastbeirates ist die Vermittlung zwischen den Verkehrsunternehmen des Kreises Düren und den Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs bzw. Schienenpersonennahverkehrs. Bei Ideen zur Verbesserung oder Kritik am ÖPNV im Kreis Düren können auch Sie sich beim Fahrgastbeirat melden. Sie sind zudem dazu eingeladen, selbst im Fahrgastbeirat aktiv zu werden. Alle engagierten Fahrgäste sind bei unseren regelmäßigen Treffen herzlich willkommen.

Kontakt:
Fahrgastbeirat Kreis Düren
c/o Stabstelle Mobilität, Bismarckstraße 16, 52331 Düren
Web: facebook.com/Fahrgastbeirat.Kreis.Dueren
E-Mail-Adresse: fahrgastbeirat-dn@outlook.com

 

Schlichtungsstelle

Bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr können Sie einen Schlichtungsantrag im Falle einer Streitigkeit zwischen Ihnen und einem Unternehmen des Personennahverkehrs einreichen. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist dabei ein neutraler Partner, der zwischen den beiden Parteien vermitteln soll. Die Vorschläge der Schlichtungsstelle Nahverkehr sind nicht bindend. Wichtig ist, dass Sie vor der Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle Kontakt mit dem Unternehmen des Personennahverkehrs aufnehmen, um die Streitigkeit zuerst auf direktem Weg zu lösen. Weitere Informationen finden sie auf der Seite der Schlichtungsstelle Nahverkehr.

 

Fahrgastrechte

Im Eisenbahnverkehr gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als Kundin und Kunde haben Sie bei erheblichen Zugverspätungen bzw. bei Ausfall Ihres Zuges entweder Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die Ersatzbeförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen. Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung oder Entschädigung eines Zuges der Rurtalbahn erfolgt per E-Mail an

service@rurtalbahn.de

über die

VIAS Rail GmbH
Region Mitte
Bei den Stockwiesen 26
64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach

Füllen Sie bitte das dafür bereitgestellte Antragsformular so weit wie möglich aus.

Benötigt wird außerdem das Ticket (digital als Scan oder Bild, in Papierform als Original bzw. Ausdruck) sowie alle weiteren relevanten Belege (z.B. die Fahrkarte für den Fernverkehr, Taxiquittung oder Hotelrechnung). Erstattungen/Entschädigungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten, ab Fahrtag, gestellt wurde. Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags innerhalb eines Monats erfolgen wird.

Weitere Informationen:

www.fahrgastrechte.info

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