INFRASTRUKTUR

Der Geschäftsbereich Infrastruktur verantwortet die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Überwachung der Schienenwege und Haltepunkte der Rurtalbahn. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz sowie zu den Serviceeinrichtungen gerichtet. Durch die Kooperation mit kompetenten Ingenieurbüros können Aufgaben wie die Prüfung und Instandhaltung von Tunneln und Brücken selbstständig durchgeführt werden.

Streckennetz

Bahnhöfe & Haltepunkte

Trassenkilometer pro Jahr
Nutzungsbedingungen für Infrastrukturanlagen der Rurtalbahn
HINWEIS: Die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der Rurtalbahn wird ab Fahrplanjahr 2023 netzzugangsrelevant. Nutzungsberechtigte haben Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neufassung der SbV nebst Anlagenbeschreibung (unter „Mitgeltende Dokumente“) sowie zu den geänderten Schienennetz-Nutzungsbedingungen AT / BT nebst Trassenpreissystem (unter „Fahrplanjahr 2023″) bis zum 10.12.2021. Stellungnahmen werden ausschließlich per E-Mail entgegengenommen unter info@rurtalbahn.de.
Nähere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der einzelnen Infrastrukturanlagen finden Sie hier zum Download:
Fahrplanjahr 2022
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH – Allgemeiner Teil
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Rurtalbahn GmbH – Besonderer Teil
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Rurtalbahn GmbH – Allgemeiner Teil
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Rurtalbahn GmbH – Besonderer Teil
- Trassenpreissystem
- Anlagenpreissystem
Fahrplanjahr 2023
Mitgeltende Dokumente
