Verwendung von OP-Masken nicht mehr gestattet.

Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes („Bundes-Notbremse“) hat die Landesregierung NRW ihre Coronaschutzverordnung NRW nochmals angepasst und eigene, strengere Regelungen für den ÖPNV in NRW festgelegt.

Die aktuelle Fassung (gültig bis 14.05.2021) sieht vor, dass Fahrgäste in NRW unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95) tragen müssen. Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken/medizinische Masken erlaubte. Insgesamt wird damit die Sicherheit nochmals erhöht. In Bussen und Bahnen ist so der bestmögliche Schutz vor Ansteckung gegeben, gerade auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen.

Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:

  • Das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
  • Das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler nicht unterwegs sind.
  • Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette.
  • Der Verzicht während der Fahrt zu essen und zu trinken.

Weitere Informationen finden Sie unter www.avv.de.